Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.01.2006 - 3 M 73/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6138
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.01.2006 - 3 M 73/05 (https://dejure.org/2006,6138)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 24.01.2006 - 3 M 73/05 (https://dejure.org/2006,6138)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 24. Januar 2006 - 3 M 73/05 (https://dejure.org/2006,6138)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,6138) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Bestimmtheit abfallrechtlicher Anordnungen zur Entsorgung; Allgemeine Anforderungen an die inhaltliche Bestimmtheit von Verwaltungsakten gemäß § 37 Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (VwVfG,MV); Einordnung von Baumaterialien ...

  • Judicialis

    VwVfG M-V § 37 Abs. 1; ; KrW-/AbfG § 3 Abs. 1; ; KrW-/AbfG § 3 Abs. 3; ; VwGO § 80 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abfall; Abfallgemisch; Verwertung; Beseitigung; Bestimmtheit; Beispiele; sofortige Vollziehung; besonderes öffentliches Interesse; Begründung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bestimmtheit einer abfallrechtl. Entsorgungsanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 21
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (14)

  • VG Stade, 03.03.2005 - 6 A 955/04

    Heranziehung zur Abfallentsorgung; Räumungsanordnung und Entsorgungsanordnung;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.01.2006 - 3 M 73/05
    Bei einem erheblichen Umfang der von der Ordnungsverfügung umfassten Gegenstände ist es daher ausreichend, die Anordnung zur Entsorgung der Abfälle unter Benennung einer größeren Zahl von Beispielen zu treffen (VG Stade, U. v. 03.03.2005 - 6 A 955/04 -, zitiert nach juris; zur hinreichenden Bestimmtheit von Abfallentsorgungsanordnungen vgl. auch BVerwG, U. v. 19.01.1989 - 7 C 82/87 -, Buchholz 451.22 AbfG Nr. 31 = DVBl. 1989, 522; VG Meiningen, B. v. 31.03.2000 - 2 E 111 l/99.Me -, LKV 2000, 506).

    An der Unmittelbarkeit eines neuen Verwendungszwecks fehlt es jedenfalls dann, wenn zur neuen Zweckverwendung eine Behandlung der Sache notwendig ist, die nicht alsbald oder wenigstens in einem überschaubaren Zeitraum eingeleitet wird (VG Stade, U. v. 03.03.2005 - 6 A 955/04 -, IR 2005, 140).

  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91

    Altlasten

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.01.2006 - 3 M 73/05
    Aus der vom Antragsteller zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16.02.2000 (1 BvR 242/91 u. 315/99 -, E 102, 1 ff. = DVBl. 2000, 1275) folgt nichts anderes.
  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 82.87

    Grundstückseigentum - Sachherrschaft - Abfallbesitz - Aufgedrängter Abfall -

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.01.2006 - 3 M 73/05
    Bei einem erheblichen Umfang der von der Ordnungsverfügung umfassten Gegenstände ist es daher ausreichend, die Anordnung zur Entsorgung der Abfälle unter Benennung einer größeren Zahl von Beispielen zu treffen (VG Stade, U. v. 03.03.2005 - 6 A 955/04 -, zitiert nach juris; zur hinreichenden Bestimmtheit von Abfallentsorgungsanordnungen vgl. auch BVerwG, U. v. 19.01.1989 - 7 C 82/87 -, Buchholz 451.22 AbfG Nr. 31 = DVBl. 1989, 522; VG Meiningen, B. v. 31.03.2000 - 2 E 111 l/99.Me -, LKV 2000, 506).
  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 DB 26.01

    Haushaltsrechtliche Erwägung der Vermeidung rechtsgrundloser Leistungen als

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.01.2006 - 3 M 73/05
    Voraussetzung dafür ist, dass schlüssig, konkret und substantiiert dargelegt wird, warum aus Sicht der Behörde gerade im vorliegenden Einzelfall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung gegeben ist und das Interesse des Betroffenen am Bestehen der aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise zurückzutreten hat (vgl. BVerwG, U. v. 18.09.2001 -1 DB 26/01 - u. v. 31.01.2002 - 1 DB 2/02 - jeweils zitiert nach juris).
  • BVerwG, 15.06.2000 - 3 C 4.00

    Überlassungspflicht für Abfälle zur Beseitigung; Abfall zur Beseitigung,

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.01.2006 - 3 M 73/05
    Dieser Vermeidungs- bzw. Entsorgungsreihenfolge widerspräche die Annahme, bei der Kategorie der Abfälle zur Beseitigung handele es sich um eine Auffangkategorie für sämtliche Abfälle, bei denen mit einer Verwertung (noch) nicht konkret begonnen worden sei (BVerwG, U. v. 15.06.2000 - 3 C 4/00 -, DVBl. 2000, 1356 = NVwZ 2000, 1178).
  • BVerwG, 31.01.2002 - 1 DB 2.02

    Feststellung des Verlustes der Dienstbezüge; Anordnung der sofortigen Vollziehung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.01.2006 - 3 M 73/05
    Voraussetzung dafür ist, dass schlüssig, konkret und substantiiert dargelegt wird, warum aus Sicht der Behörde gerade im vorliegenden Einzelfall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung gegeben ist und das Interesse des Betroffenen am Bestehen der aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise zurückzutreten hat (vgl. BVerwG, U. v. 18.09.2001 -1 DB 26/01 - u. v. 31.01.2002 - 1 DB 2/02 - jeweils zitiert nach juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.1999 - 10 S 2766/98

    Gewerbliche Abfälle - Abfallgemisch - Abfall zur Verwertung bzw zur Beseitigung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.01.2006 - 3 M 73/05
    Für die Zuordnung nach § 3 Abs. 1 Satz 2, 1. Halbs. KrW-/AbfG ist daher notwendig, dass der Abfallbesitzer konkrete Verwertungsmaßnahmen benennt oder zumindest die Möglichkeit einer zeitnahen Verwertung substantiiert aufzeigt (vgl. VGH Mannheim, B. v. 31.05.1999 -10 S 2766/98 -, NVwZ 1999, 1243).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.02.2003 - 3 M 124/02

    Abbruchanordnung bei illegalem Holzhaus

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.01.2006 - 3 M 73/05
    So kann z.B. eine negative Vorbildwirkung zwar grundsätzlich als Begründung für ein besonderes öffentliches Vollziehungsinteresse geeignet sein (vgl. Senat, B. v. 02.11.1993 - 3 M 89/93 -, NVwZ 1995, 608, u. B. v. 12.02.2003 - 3 M 142/02 -, DÖV 2003, 637).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.11.1998 - 3 M 67/98

    Begründung gem. § 80 Abs. 3 VwGO; Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.01.2006 - 3 M 73/05
    Diese im gerichtlichen Verfahren nachgeschobenen Ausführungen können im Rahmen von § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO in entsprechender Anwendung von § 45 Abs. 2 VwVfG M-V noch berücksichtigt werden (vgl. Senat, B. v. 20.11.1998 - 3 M 67/98 -, NVwZ-RR 1999, 409 m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.08.2005 - 1 M 74/05

    Anforderungen an die Begründung des besonderen Interesses im Falle der Anordnung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.01.2006 - 3 M 73/05
    Eine solche Identität kann etwa dann angenommen werden, wenn die Gründe für den Erlass eines Verwaltungsaktes im Einzelfall einen so hohen Dringlichkeitsgrad und ein solches Gewicht aufweisen, dass sie gleichzeitig das besondere Vollzugsinteresse einschließen bzw. mit diesem deckungsgleich sind (vgl. OVG Greifswald, B. v. 10.08.2005 - 1 M 74/05 -).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.1993 - 3 M 89/93

    Abbruch; Abbruchverfügung; Sofortige Vollziehung; Beseitigungsverfügung; Haus;

  • VGH Bayern, 21.11.1988 - 20 CS 88.2324
  • VG Düsseldorf, 25.05.2004 - 17 K 5043/03

    Kosten einer abfallrechtlichen Ersatzvornahme durch die Beauftragung eines

  • VG Meiningen, 31.03.2000 - 2 E 1111/99

    Abfallbeseitigungsrecht; Abfallbeseitigungsrecht; Abfallbegriff; Abfalltrennung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.08.2016 - 2 M 24/16

    Untersagung der Lagerung und Anordnung zur Entsorgung von Baureststoffen

    Gerade bei einem Vorgehen gegen unerlaubte Abfallablagerungen wird es sich häufig als unmöglich erweisen, alle später auftauchenden Fragen vorwegnehmend bereits in einem Bescheid abschließend zu regeln; vielmehr muss in Kauf genommen werden, dass sich während des Vollzugs neue Erkenntnisse einstellen, auf die den Vollzug begleitend mit Entscheidungen auch rechtlicher Art reagiert werden muss (OVG MV, Beschl. v. 24.01.2006 - 3 M 73/05 -, NVwZ-RR 2007, 21, RdNr. 9 in juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.05.2022 - 3 MB 1/21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegenüber einer stiftungsaufsichtlichen Maßnahme im

    Der Bestimmtheitsgrundsatz darf nämlich nicht dahingehend verstanden werden, dass bei unvermeidlichen Vollzugsunsicherheiten der Verwaltungsakt nicht erlassen werden dürfte und damit der bestehende Zustand unbehoben bleiben müsste (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 24.01.2006 - 3 M 73/05 -, juris Rn. 9).
  • VG Berlin, 04.09.2012 - 3 L 216.12

    Kein Doktortitel in "Ufology" über Groupon

    Es erscheint daher in diesen Fällen aus Gründen der Effektivität der Gefahrenabwehr und der Praktikabilität des Verwaltungshandelns im Hinblick auf das Bestimmtheitsgebot ausreichend, eine größere Zahl von zu unterlassenden Handlungen unter Benennung eines oder mehrerer konkreter Beispiele zu umschreiben (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 24. Januar 2006, 3 M 73/05, zit. n. juris, m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.04.2008 - 3 S 106.07

    Einstweiliger Rechtsschutz: Nachholen der schriftlichen Begründung des besonderen

    Seit geraumer Zeit wird jedoch zunehmend die Möglichkeit bejaht, eine unterbliebene oder unzulängliche Begründung mit heilender Wirkung noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nachzuholen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 25. März 1999, InfAuslR 1999, 409, 410; OVG Greifwald, Beschluss vom 20. November 1998, NVwZ-RR 1999, 409; Beschluss vom 24. Januar 2006, NVwZ-RR 2007, 21, 23; OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. August 2001, InfAuslR 2002, 13; Decker in: Wolff/Decker, a.a.O., Rz. 35; Finkelnburg u.a., a.a.O., Rz. 750; Bücken-Thielmeyer/Kröninger in: Fehlinger u.a., Hk-VerwR/VwGO, 2006, Rz. 44 zu § 80; Pietzner/Ronellenfitsch, Assessorexamen im Öffentlichen Recht, 11. Auflage 2005, § 55, Rz. 40; Redeker/von Oertzen, VwGO, 14. Auflage 2004, Rz. 27 a zu § 80; Tietje, DVBl. 1998, 124; a.A.: VGH München, Beschluss vom 14. Februar 2002, NVwZ-RR 2002, 646; Funke-Kaiser in: Bader u.a., VwGO, 4. Auflage 2007, Rz. 48 zu § 80; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Auflage 2007, Rz. 87 zu § 80; Puttler in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Auflage 2006, Rzn. 99, 153 zu § 80; J. Schmidt in: Eyermann, VwGO, 12. Auflage 2006, Rz. 44 zu § 80; Schoch in: Schoch u.a., VwGO, Stand: April 1996, Rz. 179 zu § 80).
  • VG Düsseldorf, 20.04.2011 - 17 L 1668/10

    Mit Ausnahme des Mangels inhaltlicher Bestimmtheit finden Einwendungen gegen eine

    Das Erfordernis der hinreichenden Bestimmtheit nach § 37 Abs. 1 VwVfG NRW setzt voraus, dass der Inhalt der getroffenen Regelung aus dem Entscheidungssatz im Zusammenhang mit den Gründen und den sonstigen bekannten oder ohne weiteres erkennbaren Umständen für den Adressaten so vollständig, klar und unzweideutig erkennbar ist, dass er sein Verhalten danach richten kann, vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 24. Januar 2006 - 3 M 73/05 -, Rn. 8 (juris).

    Auch bei Sachgesamtheiten muss die Behörde grundsätzlich möglichst klar und eindeutig umschreiben, welche Gegenstände sie entsorgt wissen will, vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 24. Januar 2006 - 3 M 73/05 -, Rn. 9 (juris).

    Es ist daher bei einem erheblichen Umfang der von der Ordnungsverfügung umfassten Gegenstände ausreichend, die Anordnung zur Entsorgung der Abfälle unter Benennung einer größeren Zahl von Beispielen zu treffen, vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 24. Januar 2006 - 3 M 73/05 -, Rn. 9 (juris); VG Düsseldorf, Urteil vom 9. Januar 2009 - 17 K 2461/08 -, Rn. 18 (juris).

  • OVG Niedersachsen, 04.06.2019 - 8 ME 39/19

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Passverfügung; Erkennbarkeit der

    Das betrifft auch den Fall, dass die Mittel, um den angestrebten Erfolg herbeizuführen, erst im Laufe des Vollzugs konkretisiert werden können, weil sich neue Erkenntnisse erst nach den ersten Schritten der Pflichterfüllung ergeben (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 24.1.2006 - 3 M 73/05 -, NVwZ-RR 2007, 21, juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2020 - 2 L 108/17

    Kosten der Ersatzvornahme einer abfallrechtlichen Verfügung

    Gerade bei einem Vorgehen gegen unerlaubte Abfallablagerungen wird es sich häufig als unmöglich erweisen, alle später auftauchenden Fragen vorwegnehmend bereits in einem Bescheid abschließend zu regeln; vielmehr muss in Kauf genommen werden, dass sich während des Vollzugs neue Erkenntnisse einstellen, auf die den Vollzug begleitend mit Entscheidungen auch rechtlicher Art reagiert werden muss (Beschluss des Senats vom 12. August 2016 - 2 M 24/16 - juris, Rn. 7 f.; OVG MV, Beschluss vom 24. Januar 2006 - 3 M 73/05 - juris Rn. 9).
  • VG Cottbus, 18.07.2018 - 3 K 1732/14
    Da aber in den Verwaltungsvorgängen des Beklagten durch Fotoaufnahmen von den verschiedenen Ortsbesichtigungen aus den Jahren 2008 bis 2016 (insbesondere Blatt 52 bis 70 der Beiakte I) allein Ablagerungen außerhalb des Gebäudes dokumentiert sind, ist mangels konkreter abweichender Anhaltspunkte und Erklärungen des Beklagten davon auszugehen, dass sich seine Anordnung zur Entfernung der Müllablagerungen nur darauf bezieht (vgl. zur Bedeutung von Fotodokumentationen zur Auslegung abfallrechtlicher Verfügungen OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 24. Januar 2006 - 3 M 73/05 -, NVwZ-RR 2007, 21 f., juris Rn. 9 f.).
  • VG Düsseldorf, 11.07.2018 - 17 L 1507/18
    Der durch das Zuwarten der Antragsgegnerin entstandene Zeitablauf allein rechtfertigt aber nicht den Schluss, dass die angeordnete Abfallentsorgung nicht dringlich ist, vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 24. Januar 2006 - 3 M 73/05 -, juris, Rn. 19.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2010 - 3 L 89/06

    Auskunftsverlangen der Bauaufsichtsbehörde an Eigentümer, Pächter zu benennen

    Im Einzelnen richten sich die Anforderungen an die notwendige Bestimmtheit eines Verwaltungsakts nach den Besonderheiten des jeweils anzuwendenden und mit dem Verwaltungsakt umzusetzenden materiellen Rechts (BVerwG, U. v. 15.02.1990 - 4 C 41.87 - BVerwGE 84, 335 ; B. v. 27.07.1982 - 7 B 122.81 - Buchholz 316 § 37 VwVfG Nr. 1; Senat, B. v. 24.01.2006 - 3 M 73/05 - NordÖR 2006, 393 = NVwZ-RR 2007, 21).
  • VG Köln, 22.12.2023 - 9 K 7567/18
  • VG Düsseldorf, 09.03.2018 - 17 L 85/18

    Zulässigkeit eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage

  • VG Greifswald, 25.10.2016 - 5 B 1513/16

    Untersagung von Grünlandumbruch; naturschutzrechtliche Ordnungsverfügung;

  • VG Gelsenkirchen, 29.10.2012 - 14 L 1166/12

    Altkleidercontainer, Altkleidersammlung, Altkleidersammelbehälter, Anhörung,

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.06.2012 - 3 O 24/12

    Vollstreckung aus einem gerichtlichen Vergleich - Zwangsmittel bei baurechtlicher

  • VG Düsseldorf, 09.01.2009 - 17 K 2461/08

    Abfall Entsorgungsanordnung Entledigungswillen Verwendungszweck

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.08.2022 - 1 M 441/22

    Behördliche Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung in

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.03.2017 - 1 M 493/16

    Berücksichtigung von während der Begründungsfrist eingetretene Gründe; Befugnisse

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.10.2008 - 3 M 108/08

    Anzahl der Abfallbehälter; Zweitwohnung; Befreiung; Melderegister

  • VG Freiburg, 04.10.2007 - 1 K 1618/07

    Ausschluss von Klärschlamm für die bodenbezogene Verwertung

  • VG Berlin, 21.06.2018 - 1 L 147.18

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen; fehlerhafte Begründung der Anordnung

  • VG Augsburg, 13.04.2010 - Au 6 K 09.1659

    Anordnung zur Beseitigung einer illegalen Abfalllagerung auf einem privaten

  • VG Arnsberg, 21.04.2008 - 14 K 1814/07

    Abfallbeseitigung oder Waldwegebau?

  • VG Augsburg, 04.03.2010 - Au 6 S 10.106

    Abfallrecht; jahrelange Ablagerung von Schrottfahrzeugen auf einem

  • VGH Bayern, 25.09.2023 - 12 ZB 23.207

    Bau- und Ziegelschutt, Beseitigungsanordnung, Ende der Abfalleigenschaft,

  • VG Augsburg, 04.02.2010 - Au 6 S 09.1660

    Anordnung zur Beseitigung einer illegalen Abfalllagerung auf einem privaten

  • VG Koblenz, 12.11.2020 - 4 L 891/20

    Großer Kraftfahrzeug- und Ersatzteilhändler darf seinen Betrieb vorerst

  • VG München, 15.02.2011 - M 1 K 10.4520

    Anlage zur Ablagerung von Abfällen; Sammelleidenschaft; Anlagenbetreiber;

  • VG Düsseldorf, 27.10.2010 - 17 L 1334/10

    Rechtsbehelfe gegen einen ordnungsgemäßen Bescheid über eine Zwangsvollstreckung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht